Als praxisnahen Auftakt zum Seminar „Überlieferung der DDR-Geschichte“ mit Prof. Susanne Freund besuchten Studenten des 6. Semesters im Studiengang Archiv am 10. April 2008 die Gedenkstätte für die Opfer politischer Gewalt im 20. Jahrhundert.
Unter Betreuung der Gedenkstättenlehrerin Catrin Eich begann die Veranstaltung im Vorderhaus der Potsdamer Lindenstraße 54/55.
Wie die Studenten in einem ersten Abschnitt über die Geschichte des Hauses erfahren konnten, diente das Gebäude bereits seit Anfang des 19. Jahrhunderts politischen Zwecken. Nachdem 1808 die erste Stadtverordnetenversammlung und später, 1820, das Stadtgericht im Saal des älteren Vorderhauses tagten, wurde der Gebäudekomplex ab der Machtergreifung der Nationalsozialisten bis zum Zusammenbruch des DDR-Regimes ausschließlich als Instrument politischer Willkür benutzt.
Während im gegenwärtigen Präsentationssaal der Gedenkstätte um 1933 das so genannte Erbgesundheitsgericht tagte, in dem Menschen zur Zwangssterilisation verurteilt wurden, waren im hinteren Gefängniskomplex, der ab 1907 errichtet wurde, insbesondere Widerstandskämpfer inhaftiert. Nach 1945 richtete der sowjetische Geheimdienst ein Untersuchungsgefängnis ein, welches 1953 schließlich der Staatssicherheit der DDR übergeben wurde. Zwischen 1953 und 1989 wurden insgesamt 7000 Häftlinge registriert; die meisten von ihnen waren wegen „Republikflucht“ oder „Ausreisebegehren“ verurteilt worden.
Am Beispiel einer von Schülern angefertigten Mappe zum DDR-Zeitzeugen Herrmann Schlüter wurde schließlich der pädagogische Schwerpunkt der Einrichtung deutlich. Catrin Eich, selbst in der DDR aufgewachsen, bedauert, dass viele Jugendliche ein verklärtes Bild von dieser Zeit hätten. Mit ihrer Arbeit wolle sie daher dem Vergessen entgegen wirken. Dies geschehe unter anderem durch Schulprojekte, bei denen Schüler die Möglichkeit haben, mit Zeitzeugen über deren Erlebnisse zu sprechen. In diesem Rahmen konnte auch die Projektarbeit zu Herrmann Schlüter erstellt werden, der in den 1950er Jahren als 14-jähriger Schüler monatelang in dem Potsdamer Untersuchungsgefängnis festgehalten wurde. Nachdem dieser gemeinsam mit drei Freunden die Teilnahme am Russischunterricht verweigert hatte, wurden die Schüler von ihrer Lehrerin gemeldet und schließlich ohne Mitteilungen an ihre Familien inhaftiert. Schlussendlich wurde jeder von ihnen durch das Militärtribunal zum Tode verurteilt. Das einzige Gnadengesuch, dem stattgegeben wurde, war das von Herrmann Schlüter. Catrin Eich deutete an dieser Stelle besonders auf die unmenschliche Willkür hin, mit der das DDR-Regime seine Gefangenen freizusprechen oder zu verurteilen vermochte.
Als Beispiel für die straffe Organisationsstruktur des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) wurde den Studenten weiterhin ein Schulungsvideo für „Stasimitarbeiter“ gezeigt. Im Fokus der Originalaufnahmen von 1983/84 stand der so genannte operative Vorgang, nach dem sich Mitarbeiter der Staatssicherheit Zutritt zu der Wohnung eines Mannes verschafften, der systemkritische Texte verfasste. Der von der Staatssicherheit als „Revisor“ bezeichnete Mann wurde bei seinen Handlungen stetig verfolgt und dokumentiert, um letztendlich an einem Treffen mit einem „Stern-Korrespondenten“ aus der BRD gehindert zu werden.
Unter dem Vorwand der „Klärung eines Sachverhaltes“ wurde „Revisor“ schließlich in ein Untersuchungsgefängnis der Staatssicherheit gebracht, wo er sich einer entwürdigenden Prozedur unter militärischem Kommando-Ton unterziehen musste.
Neben „Revisor“, so Catrin Eich, seien mehrere tausend vergleichbare Fälle zum Vorgehen der Staatssicherheit dokumentiert.
Emotional sichtlich berührt erklärte die Gedenkstättenpädagogin weiterhin, wie mit den Angeklagten nach deren Ankunft im Untersuchungsgefängnis verfahren wurde und führte die Studenten abschließend durch das hintere Gefängnisareal des Gebäudekomplexes.
Nachdem die Gefangenen bei ihrer Aufnahme alle persönlichen Gegenstände abgeben mussten und einer Leibesvisitation unterzogen wurden, bekamen sie einen speziell für die Gefängnishaft umgefärbten DDR-Trainingsanzug als Häftlingskleidung. Außerdem wurden sie unter schroffen Aufforderungen fotografiert und schließlich ohne Erklärung ihrer Situation in Zellen gesperrt.
Die nach 1945 eingesetzten Zellenfenster aus Glasbausteinen sorgten durch Blickdichte und Schalldichte für komplette Isolation. Die Gefangenen konnten sich für lediglich 20 Minuten am Tag in den zynischerweise als „Freigangzellen“ bezeichneten, vogelkäfigartigen Außenzellen unter Aufsicht der Gefängniswärter aufhalten.
Die ersten zwei Strophen des Volksliedes „Die Gedanken sind frei“ soll einst eine Gefängnisinsassin während ihres Aufenthaltes in der Außenzelle gesungen haben, worauf ihr schließlich der „Freigang“ verweigert wurde.
Heute, beinahe 20 Jahre nach Mauerfall, kann durch Einrichtungen zur DDR-Dokumentation wie der Gedenkstätte „Lindenstraße 54/55“ ein großer Schritt getan werden, die Gedanken und Erlebnisse der Betroffenen nicht in Vergessenheit geraten zu lassen.
„Und sperrt man mich ein in finstere Kerker,
das alles, das sind vergebliche Werke.
Denn meine Gedanken zerreißen die Schranken
und Mauern entzwei, die Gedanken sind frei!“
(„Die Gedanken sind frei“ , Strophe 4 – deutsches Volkslied)
Text: Julia Sammler, 6. Semester Studiengang Archiv
Fotos: Anja Krüger, 6. Semester Studiengang Archiv
